Eine Kündigung, eine Abmahnung in der Personalakte oder ein Aufhebungsvertrag, den Sie kurzfristig unterschreiben sollen: Im Arbeitsrecht zählt oft jeder Tag. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Kassel steht Ihnen die Kanzlei Werner & Ko. zur Seite – ruhig, klar und mit dem Blick fürs Wesentliche. Wir prüfen Ihre Situation, erklären Ihnen Ihre Rechte in verständlicher Sprache und setzen uns für Ihre Interessen ein, ob am Verhandlungstisch oder vor dem Arbeitsgericht.
Wir beraten sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und decken das gesamte Arbeitsrecht ab – vom Individualarbeitsrecht des einzelnen Arbeitsverhältnisses bis zum Kollektivarbeitsrecht mit Betriebsrat und Betriebsvereinbarung.
Kündigung erhalten? Handeln Sie schnell
Nach dem Zugang einer Kündigung bleiben Ihnen nur drei Wochen, um mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorzugehen. Diese Frist ist entscheidend: Wer sie verstreichen lässt, verliert in der Regel die Möglichkeit, die Kündigung überprüfen zu lassen – selbst wenn sie unwirksam war. Melden Sie sich deshalb so früh wie möglich bei uns.
Wir prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist: Wurden Fristen und Form eingehalten? Liegt ein Kündigungsgrund vor? Wurde – wo vorhanden – der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? Ob betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung: Häufig lassen sich eine Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung erreichen. Auch Arbeitgeber unterstützen wir dabei, Kündigungen rechtssicher vorzubereiten und Prozessrisiken zu vermeiden.
Abmahnung – prüfen und wehren
Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen, denn sie ist oft die Vorstufe zur Kündigung. Sie muss ein konkretes Fehlverhalten benennen und darf nicht überzogen sein. Ist eine Abmahnung unberechtigt oder inhaltlich fehlerhaft, haben Sie einen Anspruch darauf, dass sie aus Ihrer Personalakte entfernt wird. Wir prüfen die Abmahnung, formulieren bei Bedarf eine Gegendarstellung und setzen Ihre Rechte durch. Arbeitgebern helfen wir, Abmahnungen so zu gestalten, dass sie im Streitfall Bestand haben.
Aufhebungsvertrag – nichts vorschnell unterschreiben
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen – oft verbunden mit einer Abfindung. Doch Vorsicht: Eine ungünstige Formulierung kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen oder Sie schlechter stellen, als es eine Kündigung täte. Unterschreiben Sie deshalb nichts unter Zeitdruck. Wir prüfen den Entwurf, rechnen die Folgen für Sie durch und verhandeln eine faire Abfindung sowie ein gutes Arbeitszeugnis für Sie.
Arbeitszeugnis – Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes und wohlwollendes Arbeitszeugnis, das Ihr berufliches Fortkommen nicht behindert. Hinter scheinbar freundlichen Formulierungen verbergen sich jedoch häufig verdeckte Abwertungen. Wir entschlüsseln die »Zeugnissprache«, prüfen Ihr Arbeitszeugnis und setzen eine Berichtigung durch, wenn die Bewertung nicht stimmt.
Weitere Themen im Arbeitsrecht
Über Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag und Arbeitszeugnis hinaus begleiten wir Sie unter anderem bei:
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Befristungen
- ausstehendem Lohn, Überstunden, Urlaubsansprüchen und Zeugnis
- Fragen zu Elternzeit, Teilzeit und Mutterschutz
- Versetzungen, Änderungskündigungen und Zielvereinbarungen
- Kollektivarbeitsrecht: Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmung
Warum Werner & Ko. in Kassel
In der Kanzlei Werner & Ko. am Willy-Brandt-Platz mitten in Kassel erwartet Sie eine persönliche und vorausschauende Beratung – ganz im Sinne unseres Leitgedankens, bei dem Blick auf die Details nicht das große Ganze zu vergessen. Wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall, sprechen Klartext statt Juristendeutsch und beraten Sie bei Bedarf auch in englischer und russischer Sprache. Die Kosten besprechen wir vorab transparent mit Ihnen; besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht (FAQ)
- Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit zu reagieren?
In der Regel drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Frist muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Warten Sie deshalb nicht ab, sondern lassen Sie die Kündigung zeitnah prüfen.
- Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis wird eine Abfindung aber häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder eines Aufhebungsvertrags ausgehandelt. Wie hoch sie ausfällt, hängt von den Erfolgsaussichten und Ihrer Verhandlungsposition ab.
- Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nicht ohne vorherige Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile bringen, aber auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Lassen Sie den Entwurf prüfen, bevor Sie unterschreiben.
- Beraten Sie auch Arbeitgeber?
Ja. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber – von der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen und Kündigungen bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
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Sie haben eine Kündigung oder Abmahnung erhalten oder eine andere arbeitsrechtliche Frage? Vereinbaren Sie ein Erstberatungsgespräch in unserer Kanzlei in Kassel.






