Steuern betreffen fast jede wirtschaftliche Entscheidung – und ein Streit mit dem Finanzamt oder gar ein Steuerstrafverfahren kann schnell existenziell werden. In der Kanzlei Werner & Ko. in Kassel berät Sie mit Rechtsanwalt Axel Werner ein Fachanwalt für Steuerrecht, der zugleich Diplom-Finanzwirt (FH) ist und die Sichtweise der Finanzverwaltung aus eigener Erfahrung kennt. So verbinden wir juristisches und steuerliches Know-how und behalten bei den Details stets das große Ganze im Blick.
Wir begleiten Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen – von der laufenden Steuerberatung über den Streit mit dem Finanzamt bis zur Verteidigung im Steuerstrafrecht.
Laufende steuerliche Beratung – Steuererklärung, Buchhaltung, Jahresabschluss
Ob private Steuererklärung oder unternehmerische Pflichten: Wir sorgen dafür, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten korrekt und fristgerecht erledigt werden. Betriebswirtschaftliche Kompetenz im Team ergänzt dabei die juristische Beratung. Zu unseren Leistungen gehören:
- Erstellung und Prüfung der Steuererklärung für Privatpersonen und Unternehmen
- laufende Buchhaltung und vorbereitende Tätigkeiten
- Jahresabschluss sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- steuerliche Gestaltung bei Gründung, Kauf, Nachfolge und Immobilien
Streit mit dem Finanzamt – Einspruch und Betriebsprüfung
Ein Steuerbescheid ist nicht immer richtig. Gegen einen fehlerhaften Bescheid können Sie in der Regel innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Wir prüfen Ihren Bescheid, legen fristgerecht Einspruch ein und vertreten Sie im Einspruchsverfahren sowie – wenn nötig – vor dem Finanzgericht. Auch bei einer Betriebsprüfung (Außenprüfung) stehen wir Ihnen zur Seite, bereiten Sie vor und begleiten das Verfahren, damit es nicht zu unnötigen Nachforderungen kommt.
Steuerstrafrecht – Selbstanzeige und Steuerstrafverfahren
Wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung im Raum steht, ist schnelles und diskretes Handeln entscheidend. Als Fachanwalt für Steuerrecht verteidigen wir Sie im Steuerstrafverfahren – gegenüber Finanzamt, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft.
- Selbstanzeige: Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann Straffreiheit bringen – aber nur, wenn sie vollständig und rechtzeitig, das heißt vor Entdeckung der Tat, erfolgt. Fehler machen sie unwirksam. Wir prüfen sorgfältig, ob und wie eine Selbstanzeige für Sie noch möglich ist, und bereiten sie fachgerecht vor.
- Steuerstrafverfahren: Wir übernehmen Ihre Verteidigung, wahren Ihre Rechte und vertreten Sie in jedem Verfahrensstadium – von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung.
- Durchsuchung: Steht eine Durchsuchung an oder läuft bereits, sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie uns umgehend an.
Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt selbstverständlich der anwaltlichen Verschwiegenheit.
Warum Werner & Ko. in Kassel
Die Kombination aus Fachanwalt für Steuerrecht und Diplom-Finanzwirt (FH) ist unser Vorteil für Sie: Wir kennen sowohl die rechtlichen Feinheiten als auch die Arbeitsweise der Finanzverwaltung. In unserer Kanzlei am Willy-Brandt-Platz in Kassel beraten wir Sie persönlich, diskret und vorausschauend – auf Wunsch auch in englischer und russischer Sprache. Die Kosten besprechen wir vorab transparent mit Ihnen.
Häufige Fragen zum Steuerrecht (FAQ)
- Wann ist eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich?
Grundsätzlich nur, solange die Tat noch nicht entdeckt ist und kein Prüfungs- oder Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig sein und alle offenen Jahre umfassen. Ob der Weg für Sie noch offensteht, prüfen wir vertraulich und zeitnah.
- Was soll ich tun, wenn ein Steuerstrafverfahren gegen mich läuft?
Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und lassen Sie sich anwaltlich vertreten. Als Fachanwalt für Steuerrecht prüfen wir die Vorwürfe, nehmen Akteneinsicht und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.
- Lohnt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Häufig ja. Viele Bescheide enthalten Fehler zu Ihren Ungunsten. Wichtig ist die Einspruchsfrist von einem Monat. Wir prüfen Ihren Bescheid und schätzen die Erfolgsaussichten realistisch ein.
- Betreuen Sie auch die laufende Buchhaltung und Steuererklärung?
Ja. Neben der rechtlichen Beratung übernehmen wir Steuererklärung, Buchhaltung und Jahresabschluss – für Privatpersonen wie für Unternehmen.
Jetzt beraten lassen
Ob Steuererklärung, Streit mit dem Finanzamt oder Steuerstrafverfahren – je früher wir eingebunden sind, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Vereinbaren Sie ein vertrauliches Gespräch.







